Bachert-Bau GmbH
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Asbest-Demontage

Schadstoffsanierung

Asbestabbruch, Asbestdemontage, Asbestentsorgung

Asbestdemontage

Eternit oder auch Asbest genannt ist bis 1991 als “gefährlicher Werkstoff” an Wohngebäuden und Garagen, als Dacheindeckung oder als Verkleidung der Dachüberstände sowie als Belüftungsrohre der Heizungsanlage -meistens für Ölheizung- jedoch fand Eternit auch als Abwasserrohre im Keller seine Verwendung. Ab 1991 ist dieser nicht mehr als `gefährlich` eingestuft. Dennoch gelten bei der Demontage, welche ausschließlich durch einen –Fachbetrieb TRGS 519 im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen- gesetzliche Richtlinien, welche eingehalten werden müssen. So hat, z.B. die Verpackung in den dafür vorgesehenen – Asbest Big Bag- und dadurch auch die ordnungsgemäße Entsorgung zu erfolgen. Wir demontieren fachgerecht das Asbestdach von Garage, Haus und Anbau und führen die ordnungsgemäße Asbestentsorgung in Hamburg und Schleswig Holstein ( Pinneberg ) aus.

Sie haben ebenfalls Asbest an Ihrem Haus oder der Garage und möchten den fachgerecht demontiert und entsorgt haben ?

Sprechen Sie uns an, wir als Fachbetrieb TRGS 519, erstellen Ihnen gern ein Angebot für

Asbestabbruch

Asbestrückbau

Schadstoffsanierung, Asbestabbruch und Asbestrückbau Fachbetrieb TRGS 519, Fachbetrieb Asbest Demontage

Glaswolle “Engelshaar” Rückbau

Ebenso, wie bei den asbesthaltigen Stoffen, gelten auch bei der Mineralwolle / Glaswolle welche teilweise als Engelshaar bezeichnet wird, gesetzliche Regelungen, in Bezug auf Demontage, Verpackung und der Entsorgung. So hat der “Dämmstoff”, hier kann in 2 Kategorien unterschieden werden zum einen die gelbe Mineralwolle und zum anderen die weiße Engelshaar Glaswolle, diese muss entsprechend den Vorschriften, mit Sorgfalt demontiert, verpackt und entsorgt zu werden. Das weiße “Engelshaar” besteht zum Beispiel aus feinen “Glasfädchen” und wurde bei älteren Häusern als Dämmung des Daches, Zwischendecken und größtenteils auch als Isolierstoff bei Heizungsrohren (hier wurde mit Gips ummantelt) genutzt.

Wir als Fachbetrieb gemäß TRGS 521, dürfen auch diesen `gefährlichen`Werkstoff, demontieren, verpacken und entsorgen.

Schadstoffsanierung, KMF Demontage, Fachbetrieb TRGS 521, Glaswolle Rückbau, Engelshaar Rückbau

Asbest Rückbau Anfrage

Schimmelbeseitigung

Ebenfalls fällt unter die Bauordnung, dass nur Fachbetriebe die Schimmelpilz Beseitigung vornehmen dürfen. Auch hier können wir Sie bei Ihrer Baumaßnahme fachgerecht bei dem Rückbau bzw. der Sanierung unterstützen. Als Fachbetrieb gemäß Biostoffverordnung dürfen wir die Sanierung von Schimmelpilzbefall vornehmen.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Schimmelbeseitigung.

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